Meinung
Am 4. Juni 2020 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Zum einen erfüllt das Bundesland Berlin damit unionsrechtliche Vorgaben. Zum anderen, nicht weniger wichtig, erkennt das Land damit auch an, dass sein Handeln nicht immer unfehlbar ist.
Das Gesetz wurde überwiegend von der Kritik begleitet, dass dadurch die Behörden, insbesondere die Polizei, von Vorwürfen der Diskriminierung überhäuft würden und dauerhaftes Misstrauen ihnen gegenüber herrschen werde.
In Chemnitz machen Rechtsradikale Jagd auf Migrant*innen. Ein Politiker zeigt Verständnis für »Selbstjustiz«. Ein anderer twittert, heute sei es »Bürgerpflicht, die todbringendie "Messermigration" zu stoppen« [sic]. Wenige Tage zuvor der Vorfall mit dem »Hutbürger« – einem LKA-Mitarbeiter mit Verbindungen zur rechten Szene, der bei einer Demonstration die Polizei überzeugte, die Berichterstattung eines Presseteams zu stoppen. Aber dann auch die total überforderte Polizei wieder in Chemnitz. Und dann der Innenminister eines Landes, der meinte, Gerichtsurteile müssten im Sinne des »Rechtsempfindens der Bevölkerung« getroffen werden. Was passiert hier eigentlich? Und ist das ein Rechtsruck?
Die Vorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Pankow, Sabine Röhrbein, hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses „Aus unserer Sicht" vom 25. bis 26. September 2010 im GLS Sprachenzentrum Kraft, Energie und gutes Gelingen gewünscht. In ihrem Grußwort ermutigte sie sie, politische Forderungen aus ihrer Perspektive zu formulieren und diese in die Öffentlichkeit zu tragen. Bei dem von Wildwasser und Tauwetter veranstalteten Kongress kamen Menschen zusammen, denen in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt angetan wurde.
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