Frist gesetzt – und jetzt nicht zuständig?

Seit Jahren steht am Rand des Burger-King-Parkplatzes an der Landsberger Allee ein Altkleidercontainer. Bereits 2024 hat das Ordnungsamt den Container beanstandet und den Aufsteller per Aufkleber aufgefordert, ihn unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24. Januar 2025, zu entfernen. Bis heute steht der Container unverändert dort.

Auf meine Nachfrage erklärt mir das Bezirksamt nun, dass es keinen Handlungsbedarf sieht, weil der Container nicht auf öffentlichem Straßenland steht. Sollte der Grundstückseigentümer der Aufstellung nicht zugestimmt haben, müsse dieser selbst die Entfernung gegenüber dem Betreiber veranlassen.

Das wirft eine naheliegende Frage auf: Warum hat das Ordnungsamt damals selbst die Entfernung des Containers verlangt und dafür sogar eine konkrete Frist gesetzt, wenn der Bezirk hierfür angeblich gar nicht zuständig ist?

Ich habe das Bezirksamt deshalb erneut aufgefordert, den Vorgang zu prüfen und tätig zu werden. Eine Entfernung anzuordnen, eine Frist zu setzen und sich anschließend auf die eigene Unzuständigkeit zu berufen, ist jedenfalls schwer nachvollziehbar.

Der Container steht dort weiterhin – trotz der bereits vor mehr als einem Jahr gesetzten Frist. Aus meiner Sicht muss der Bezirk jetzt dafür sorgen, dass die Angelegenheit geklärt und der Container entfernt wird.

 
Viele Ideen. Viel Zuspruch. Und es geht weiter.

Am vergangenen Samstag war ich wieder mit meiner mobilen Sprechstunde am Arnswalder Platz und auch diesmal sind viele, viele Menschen auf einen Plausch vorbeigekommen. Immer wieder ging es auch um das, was wir in den vergangenen Jahren gemeinsam für unseren Kiez bewegen konnten. Viele Erinnerungen, viele Geschichten – und manches herzliche Wort, das mir sehr viel bedeutet. Und es wurde deutlich: Es gibt weiterhin viele Themen, Ideen und Pläne. Und genau darum möchte ich mich auch künftig kümmern, ansprechbar bleiben und mich gemeinsam mit den Menschen vor Ort einbringen. „Auch ohne Wahl für Sie da“ - das wird künftig auch ohne Mandat mein Credo sein.

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Wie geht’s weiter an der Tesla-Schule?

Die alte Sporthalle der Tesla-Schule ist inzwischen Geschichte. Doch wie geht es mit dem Neubau und der Neugestaltung der Außenanlagen weiter? Ich habe mich einmal schlaugemacht.

Der Abriss begann im Mai 2025, verzögerte sich wegen Schadstofffunden jedoch um rund drei Monate. Auch darüber hinaus kam das Vorhaben immer wieder ins Stocken – unter anderem wegen fehlender Finanzmittel, personeller Engpässe und Streitigkeiten mit Planungsbüros. Der Auftrag für den Neubau ist bislang noch nicht vergeben. Derzeit werden die Planungen noch einmal geprüft. Wenn diese Prüfung abgeschlossen und die Finanzierung gesichert ist, soll der Bauauftrag vergeben werden.

Für das gesamte Vorhaben werden inzwischen gut 35,5 Millionen Euro veranschlagt. Dazu gehören neben der neuen Sporthalle auch der Ganztagsbereich sowie die Außen- und Sportanlagen. Als Fertigstellungstermin wird derzeit September 2029 genannt. Nach den bisherigen Verzögerungen bleibt zu hoffen, dass dieser Zeitplan nun hält.

 
Erfolgreich gegen Müllecke im Bötzowviertel

An der Ecke Hans-Otto-Straße / Liselotte-Herrmann-Straße hatte sich im Bereich einer Paketstation und eines Altkleidercontainers zunehmend Müll angesammelt. Neben Sperrmüll lag dort auch Bauschutt. Ich hatte die Gewobag als Eigentümerin der Fläche auf die Situation aufmerksam gemacht und zugleich um Prüfung gebeten, ob der dort aufgestellte Altkleidercontainer genehmigt ist.

Mit Erfolg: Inzwischen wurde der Unrat vollständig beseitigt und auch der illegale Altkleidercontainer entfernt. Damit konnte die Situation vor Ort deutlich verbessert werden. Daher an dieser Stelle vielen Dank an die Gewobag für die schnelle Umsetzung.

 

 
Hufelandstraße: Warum die Markierungen so auffällig sind


Seit Kurzem laufen die Markierungsarbeiten für die neue Fahrradstraße in der Hufelandstraße. Seitdem erreichen mich vermehrt Nachfragen zu den großen und auffälligen Flächen auf der Fahrbahn. Einige sind über deren Größe und Farbgebung verwundert.

Größe und Platzierung wurden jedoch nicht frei gewählt. Für Fahrradstraßen gelten bundesweite Regelwerke sowie der Berliner Leitfaden für Fahrradstraßen. Dieser sieht vor, Fahrradstraßen zusätzlich zur Beschilderung durch deutlich sichtbare Fahrbahnmarkierungen hervorzuheben. Vorgesehen sind dabei Piktogramme von bis zu 2,50 mal 5,00 Metern. Sie sollen für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar machen, dass hier die besonderen Regeln einer Fahrradstraße gelten – und damit auch zu mehr Verkehrssicherheit beitragen.

 

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