Mietendeckel abgelehnt - Soziale Härten abfedern!

Wir alle haben es heute den Medien entnommen! Der Berliner Mietendeckel, mit dem hunderttausenden von Berlinerinnen und Berlinern die Miete gedeckelt und zum Teil auch abgesenkt wurde, ist vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt worden. Das ist deshalb vor allem ein trauriger Tag, weil wir mit dem Mietendeckel hunderttausenden von Haushalten Londoner oder Pariser Verhältnisse ersparen wollten.

Jedoch werden wir jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Als Politik werden wir weiter nach Lösungen suchen, wie wir eine so lebens- und liebenswerte Stadt wie Berlin bezahlbar belassen können. Erste Gespräche laufen bereits, einen Härtefallfonds einzurichten, für all jene, die potenzielle Rückzahlungen der Vermieterseite nicht allein schultern können.

Berlin ist Herzenssache! So lautet nicht nur unser Wahlkampfslogan. Wer sich heute freut, dass einkommensschwachen Familien nicht die Miete gedeckelt werden konnte, hat kein Herz!

 
Ab Montag greift die nächste Stufe des Mietendeckels

Eines der wichtigsten rot/rot/grünen Projekte in dieser Legislaturperiode ist der Mietendeckel. Wir wollten die Mieten nachhaltig einfrieren, um überbordenden Forderungen von Vermieterseite entgegenzuwirken. Nun greift ab Montag, den 23. November die nächste Stufe. Die Mieten werden nicht nur eingefroren, sie werden, sofern sie zu hoch sind, gesenkt. Dieses bedeutet konkret, dass hunderttausende von Haushalten in Berlin mit einer Mietsenkung rechnen dürfen.

Der Senat hat für die Berechnung der Mietobergrenze eine Homepage eingerichtet, die Sie hier finden. Auf dieser Seite können Sie Ihre Miethöhe berechnen lassen und ggf. eine Senkung beantragen.

Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht wahrzunehmen.

 
Gute Neuigkeiten aus dem Senat

Der Senat hat die landeseigenen Wohnungsgesellschaften angewiesen, bis Jahresende auf Mieterhöhungen zu verzichten. Corona und die dadurch erfolgten Einschnitte haben viele Menschen teils existenziell getroffen. Wir sehen das und steuern gegen! So bleibt es nicht nur bei ausgesetzten Mieterhöhungen, auch die Stundungsfristen für rückständige Mietzahlungen sind verlängert worden.

Im Gewerbemietenmarkt gab es 731 Anträge auf Stundung in einem Gesamtvolumen von ca. sechs Millionen Euro. Bei privaten Mietrückständen sollen weiterhin individuelle und kulante Lösungen vereinbart und keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen werden. Hoffen wir, dass private Vermieter ebenfalls so kulant sind.

 
18.999 neue Wohnungen für Berlin – Baufertigstellungen 2019 deutlich gestiegen

Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen in Berlin ist im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich gestiegen. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg heute mitteilte, wurden in der Hauptstadt im vergangen Jahr 18.999 Wohnungen fertiggestellt. Das sind 13,7 Prozent bzw. 2.293 Wohnungen mehr als zum Vorjahr. Ebenso deutlich fällt der Zuwachs im Bereich der Mehrfamilienhäuser aus, hier entstanden insgesamt 15.376 Wohnungen und damit rund 1/5 mehr als noch 2018 (12.858). Im Segment der Ein- und Zweifamilienhäusern sank die Zahl der Fertigstellungen um 5,2 Prozent auf 1.393 neue Wohnungen.

Die meisten Wohnungen entstanden in den Bezirken Mitte, Treptow-Köpenick und Lichtenberg. Die wenigsten in Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg

 
Berlin beschließt Mietendeckel

In der heutigen Plenarsitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus als bundesweit erstes Landesparlament den "Mietendeckel" beschlossen.

Der Mietendeckel besteht aus zwei Gesetzesteilen, die zeitlich nacheinander in Kraft treten werden: Als erstes kommt der Mietenstopp und neun Monate später im zweiten Schritt mögliche Mietabsenkungen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Mieterhöhungen nicht mehr erlaubt.

Die Mietpreise in unserer Stadt sind in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen sind. Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt sind zunehmend entkoppelt von den Lohnentwicklungen.  Für mich als SPD-Abgeordneter ist daher klar, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass auch Gering- und Durchschnittverdienende in unserer Stadt angemessenen Wohnraum finden. Viele Instrumente zur Stabilisierung von Mieten wenden wir in Berlin bereits an. Nun wollen wir mit dem Mietendeckel ein neues Gesetz schaffen, um Mieterinnen und Mieter weiter zu entlasten. Wir brauchen stabile Mieten und mehr landeseigene Wohnungen, das konsequente Greifen des Milieuschutzes und die Schaffung von weiterem günstigem Wohnraum.

Wir wollen mit dem Mietendeckel daher Bestandsmieten und Neuvermietungen begrenzen. Der Mietendeckel bremst überhöhte Renditeerwartungen, denn es gibt kein Grundrecht auf Rendite bei Immobilien, nur ein Grundrecht auf Wohnen. Wir brauchen Abwendungsvereinbarungen und das Vorkaufsrecht, um Spekulation auf dem Berliner Wohnungsmarkt einzuschränken. Mit Mitteln des Landeshaushaltes richten wir eine offene und gebührenfreie Mieterberatung ein. Für einkommensschwache Haushalte muss es einen kostenlosen Rechtsschutz geben, um sich wirksam gegen unberechtigte Mieterhöhungen und Kündigungen wehren zu können.

Aus unserer Sicht bedarf es jetzt einer Modernisierung des sozialen Mietrechts. Die Opposition hat bereits angekündigt, wegen des Mietendeckels vor das Verfassungsgericht ziehen zu wollen. Wir sind optimistisch, dass unser Mietendeckel am Ende für verfassungsmäßig erklärt wird.

Hier finden Sie unsere aktuelle Information an alle Mieterinnen und Mieter:

https://www.spdfraktion-berlin.de/artikel/der-mietendeckel

 

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