Der Mietendeckel kommt

Veröffentlicht am 19.06.2019 in Wohnen

Viel wurde in den letzten Wochen über den Mietendeckel diskutiert. Gestern hat der Berliner Senat ihn beschlossen. Die Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus ist damit nur noch Formsache. Für die nächsten fünf Jahre werden somit die Mieten in Berlin nicht mehr steigen. Eine gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.

Was sieht der Mietendeckel konkret vor?

  • Der Mietendeckel gilt in ganz Berlin für alle Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, außer bei Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus.
  • Es wird eine allgemeingültige Mietobergrenze definiert.
  • Bei Bestandsmieten gilt: Die Mieten dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden. Auf Antrag der Mieter*innen ist eine Überprüfung der Miethöhe möglich. Falls die Miete deutlich überhöhtist, kann sie auf die zulässige Miete reduziert werden (Absenkungsbegehren).
  • Bei Wiedervermietung darf höchstens die letzte Miete verlangt werden – sofern diese nicht über der Mietobergrenze liegt. Wohnungsneubau, der noch nicht vermietet wurde, ist ausgenommen.
  • Modernisierungen sind weiterhin möglich, sie müssen allerdings vom Vermieter angezeigt werden. Die Umlage auf die Mieter*innen wird beschränkt – bei einer größeren Mieterhöhung infolge einer Modernisierung muss diese zukünftig genehmigt werden. Sie sollen zum Beispiel dann genehmigt werden, wenn energetische Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind eine Maßnahme der Barrierefreiheit dient.
  • Für Vermieter gibt es eine Härtefallregelung: Wenn eine wirtschaftliche Unterdeckung nachgewiesen wird, werden höhere Mieten genehmigt. Betroffene Mieter*innen, die WBS-berechtigt sind, erhalten dann einen finanziellen Ausgleich für die Differenz zwischen Mietobergrenze und genehmigter Miete.
  • Ein Verstoß gegen das Berliner Mietengesetz kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
  • Der Zeitplan zur Einführung des Berliner Mietendeckels: Am 18. Juni 2019 hat der Senat die Eckpunkte beschlossen. Bis Ende August wird der Gesetzentwurf fertiggestellt, der voraussichtlich Mitte Oktober im Senat beschlossen werden soll. Im Anschluss folgt die Beratung im Abgeordnetenhaus. Falls das Gesetz im Dezember 2019 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird, kann es Anfang Januar 2020 Inkrafttreten. Der Mietendeckel soll rückwirkend ab dem Senatsbeschluss zu den Eckpunkten am 18. Juni 2019 wirken.

 

Klar ist für mich: Wir sind eine wachsende und attraktive Stadt. Das ist durchaus zu begrüßen. Die Nebenwirkungen dieser Attraktivität müssen wir aber steuern, regeln und abfangen. Es darf nicht sein, dass Mieterhöhungen in Berlin zu einem Fass ohne Boden werden. Hier für fünf Jahre zu deckeln, halte ich für sehr sinnvoll. Das Eckpunktepapier mit allen weiteren Informationen finden Sie hier.

 

Homepage Tino Schopf

Jetzt in die SPD!

Spende an SPD Pankow

Melde rechte Vorfälle

Wir auf Facebook

Wir auf Instagram