Weniger Alkohol – mehr Sicherheit auf unseren Bahnhöfen

Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im Bahnverkehr: Die Vorstandsvorsitzende der DB, Evelyn Palla, hat angekündigt, dass auf Bahnsteigen künftig kein Alkohol mehr konsumiert oder in offenen Behältnissen mitgeführt werden darf. Bereits seit dem 1. Mai gilt das Verbot am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof. Schrittweise wird es nun auf weitere Stationen ausgeweitet – im September folgen der Hbf. und Gesundbrunnen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sicherheits- und Sauberkeitskonzepts der DB und der S-Bahn. Mobile Reinigungs- und Sicherheitskräfte sowie die Polizei sollen die neuen Regeln konsequent durchsetzen. Die bisherigen Erfahrungen sprechen für sich: Dort, wo Alkoholkonsum untersagt ist, geht auch die Gewaltkriminalität zurück. Davon profitieren alle – Fahrgäste ebenso wie die Beschäftigten bei Bahn und S-Bahn. Mehr Sicherheit, mehr Sauberkeit und ein angenehmeres Umfeld im öffentlichen Nahverkehr sind ein Gewinn für alle. Mit diesem Schritt folgt die DB dem Beispiel anderer Großstädte, in denen Alkoholverbote auf Bahnhöfen bereits erfolgreich umgesetzt werden. Ich finde: Richtig so. Eine gute Entscheidung!

 
Mehr Verkehrssicherheit am S-Bahnhof Greifswalder Straße

Der Radweg am S-Bahnhof Greifswalder Str. soll künftig farblich markiert werden, um Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu reduzieren. Ein kleiner Eingriff mit großer Wirkung für die Verkehrssicherheit vor Ort. Die Idee basiert auf einem Antrag, der auf meine Initiative hin von der SPD-Fraktion ins Bezirksparlament eingebracht wurde. Die Markierung soll im Bereich zwischen Grellstr. und Lilli-Henoch-Str. in grün, in den Einmündungsbereichen sowie dem Bahnsteigausgang in rot, erfolgen. Kosten: rund 30.000 Euro.  Wann? Voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026. (Bild-Hinweis: Visualisierung)

 
Start des Azubi-Tickets

Seit dem 1. Juni konnte es bestellt und seit heute genutzt werden: Das neue Azubi-Ticket. Es kostet 37,80 Euro im Monat und ermöglicht bundesweite Fahrten im Nahverkehr. Es profitieren Azubis in vollschulischer Ausbildung, Freiwilligendienstleistende sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Laufbahngruppe 1. Auch duale Auszubildende können das vergünstigte Ticket über ihre Arbeitgeber erhalten. Ein Pluspunkt für Berliner Betriebe: Das Angebot steht auch kleineren Unternehmen offen. In Brandenburg startet das Angebot einen Monat später – mit Verkaufsbeginn heute und Nutzungsstart am 1. August.

 
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Fahrzeuge, die über Plattformen wie Uber und Bolt vermittelt werden, müssen nach einer Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Mit dem Urteil gab der BGH einer Kölner Taxigenossenschaft Recht. Das Gericht sieht die Regelung als verfassungskonform an. Ich begrüße die klare Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. Nun gilt es regelmäßig Kontrollen durchzuführen und Verstöße konsequent zu ahnden. Um nun auch den fortwährenden Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb zu unterbinden, hilft nur ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen. Hier ist nun die Verkehrssenatorin gefordert. Das Urteil ist da und die Zeit der Ausreden ist vorbei. Ich will jetzt Taten sehen.

 
Gericht kippt Tempo 50

Das Verwaltungsgericht hebt Tempo 50 an der Saarstraße auf. Das begrüße ich. Die Anordnung erfolgte „rechtswidrig“. Bereits im letzten Jahr habe ich Zweifel daran geäußert, dass sorgfältig genug geprüft und insbesondere sensible Einrichtungen und Schulwege ausreichend berücksichtig wurden. Meine Erwartung ist, dass die Senatorin als Volljuristin auch die weiteren Abschnitte, in denen Tempo 30 vorschnell aufgehoben wurde, rechtlich noch einmal auf den Prüfstand hebt. Andernfalls gilt bald für alle – ganz nach Bondes Motto: „Nur mit Helm und ganz, ganz vorsichtig.“

 

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