Fragwürdiger Einbürgerungstest ab 1. September 2008

Ab dem 1. September 2008 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Bestehen eines Einbürgerungstests zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft obligatorisch. In diesem Test sollen Einbürgerungswillige ihre Kenntnis über Land, Gesellschaft und Kultur nachweisen und somit ihren Integrationswillen darstellen. Der Test besteht aus rund 300 Fragen von denen die Prüflinge durch ein Zufallsprinzip 30 Fragen zugeteilt bekommen und 17 korrekt beantworten müssen um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Als Vorleistung für den Test müssen Einbürgerungswillige bereits dauerhaft 8 Jahre legal in Deutschland leben. Die Arbeitsgemeinschaft Migration und der Arbeitskreis Afrika der SPD-Berlin Nordost lehnen den vom Innenministerium geplanten Test vehement ab und fordern eine fundamentale Überarbeitung des Konzeptes.

 

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