Fragwürdiger Einbürgerungstest ab 1. September 2008

Veröffentlicht am 01.07.2008 in Bundesregierung

Ab dem 1. September 2008 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Bestehen eines Einbürgerungstests zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft obligatorisch. In diesem Test sollen Einbürgerungswillige ihre Kenntnis über Land, Gesellschaft und Kultur nachweisen und somit ihren Integrationswillen darstellen. Der Test besteht aus rund 300 Fragen von denen die Prüflinge durch ein Zufallsprinzip 30 Fragen zugeteilt bekommen und 17 korrekt beantworten müssen um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Als Vorleistung für den Test müssen Einbürgerungswillige bereits dauerhaft 8 Jahre legal in Deutschland leben. Die Arbeitsgemeinschaft Migration und der Arbeitskreis Afrika der SPD-Berlin Nordost lehnen den vom Innenministerium geplanten Test vehement ab und fordern eine fundamentale Überarbeitung des Konzeptes.

Die Fragen des ab September verpflichtenden Tests geben keinen Aufschluss über den Integrationswillen der Einbürgerungskandidaten. Die Fragen zielen auf das Auswendiglernen von zwar wünschenswerten aber nicht ausschlaggebenden Wissen zur Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Geschichte. Stark bevorteilt werden hier die Personen, die gut formelhafte Tests auswendig lernen können. Die AG Migration und der AK Afrika halten einen obligatorischen Integrationskurs oder einen Einbürgerungstest zum Nachweis der deutschen Sprache und zu Kenntnissen gesellschaftlicher Normen und Regeln für sinnvoll und wünschenswert. Den ab 1. September geltenden Test mit seiner Vielzahl an gegenstandslosen Fragen, die in etlichen Punkten weit über dem durchschnittlichen Wissen der deutschen Bevölkerung liegen, können wir nicht billigen oder unterstützen. Alternativ schlagen die AG Migration und der AK Afrika der SPD-Berlin Nordost für den Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft folgende integrative Maßnahmen vor.

  • Einen Einbürgerungstest lediglich zur Verkürzung der Wartezeit auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Durch das Bestehen des Tests kann die legale Bleibedauer bis zur Einbürgerung von 8 Jahren herabgesetzt werden.
  • Ein Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER)“, Stufe B1 GER. (Entsprechende der Anforderung für einen unbefristeten Aufenthalt nach - § 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG)
  • Das kostenfreie Absolvieren eines obligatorischen Integrationskurses ohne abschließende Prüfung, allerdings mit Teilnahme an einer Mindeststundenzahl.
 

Homepage Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD Pankow