Zehn Jahre Lebenspartnerschaft

Veröffentlicht am 02.08.2011 in Schwule und Lesben

Vor zehn Jahren beendete Rot-Grün die Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Partnerschaften - am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit brachten SPD und Grüne gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP ein wichtiges gesellschaftliches
 Modernisierungsprojekt auf den Weg. Seitdem sind 23.000 schwule und lesbische Paare das neue familienrechtliche Institut, die Eingetragene
 Lebenspartnerschaft, eingegangen - auch die Pankower Sozialdemokratinnen Kirstin Fussan und Sabine Röhrbein, die im Gespräch mit SPD.de eine persönliche Bilanz gezogen haben.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes haben sich die frühere Bezirksstadträtin Kirstin Fussan und die SPD-Fraktionsvorsitzende in der BVV Pankow Sabine Röhrbein am 27. September 2002 verpartnert. Den steinigen Weg bis zum Lebenspartnerschaftsgesetz haben sie in unterschiedlichen Funktionen begleitet. Nicht jeder Einzelne sei damals von der Sache überzeugt gewesen. "Aber die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben das Gesetz gemacht – und das ist ein großer Schritt für eine Volkspartei“, betont Sabine. Die Gesellschaft sei jetzt für den nächsten Schritt, eine vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, reif. „Unter Schwarz-Gelb wird sich allerdings nichts tun“, prophezeit Kirstin. Deshalb müsse die SPD an die Regierung, die heute auch keinen grünen Partner mehr brauche, der sie bei diesem Vorhaben voran schiebt.

Beitrag auf SPD.de

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übernehmen nach der Eintragung ihrer Partnerschaft umfassende gegenseitige Fürsorge- und
 Unterhaltspflichten. Gleichzeitig wird ihr Zusammenleben 
rechtlich abgesichert, so unter anderem im Sozialversicherungsrecht,
 Steuerrecht und Ausländerrecht. Im Januar 2005 trat das Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetz in Kraft. Danach erhalten Lebenspartner beispielsweise Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auf Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich sowie die Möglichkeit zur Adoption des leiblichen Kindes des Lebenspartners (Stiefkindadoption).

Dennoch kann auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft von einer Gleichstellung mit der Ehe keine Rede sein. Der wesentliche Unterschied besteht noch im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht. Es bleibt noch viel zu tun bis zur vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, fasst Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit zusammen. Wowereit forderte CDU/CSU und FDP jetzt auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. „Die amtierende Bundesregierung scheint aber leider nicht gewillt, der gesellschaftlichen Modernisierung Rechnung zu tragen. Sie ist wie so oft der Zeit weit hinterher.“

Klaus Wowereit zu 10 Jahre Lebenspartnerschaft