Die allermeisten Wege in Berlin werden zu Fuß zurückgelegt. Und Fußgänger*innen sind wir alle. Höchste Zeit also, den Fußverkehr noch sicherer und komfortabler zu gestalten. Als erstes Bundesland macht Berlin den Schutz der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen zum Gesetz und erhöht die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen im öffentlichen Raum. Eine entsprechende Novelle des Mobilitätsgesetzes wurde heute vom Verkehrsausschuss mit den Stimmen der SPD, Linken, Grünen und FDP beschlossen.
Das neue Kapitel zum Fußverkehr sieht vor, weitere Räume in der Stadt zu schaffen, in denen der motorisierte Individualverkehr keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. So sollen z.B. geeignete Straßen oder Plätze zu Begegnungszonen oder (temporären) Spielstraßen werden. Um neue Zebrastreifen schneller auf die Straße zu bringen und die Bezirke zu entlasten, kann die Verkehrsverwaltung künftig diese Aufgabe an sich ziehen. In der Zwischenzeit können Pop-up-Zebrastreifen zum Einsatz kommen. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen soll außerdem erhöht werden, in dem die zuständigen Behörden insbesondere Regelverstöße intensiver verfolgen.