90 Jahre Frauenwahlrecht

Veröffentlicht am 12.11.2008 in Geschichte

Die SPD schrieb als erste deutsche Partei die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf ihre Fahnen. Am 12. November 1918 - vor 90 Jahren - dann der erste große Erfolg: Wenige Wochen nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde das Frauenwahlrecht vom Rat der Volksbeauftragten erlassen. Am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung hatten Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht. Eine Sozialdemokratin, Marie Juchacz, hielt am 19. Februar 1919 als erste Frau in einem deutschen Parlament eine Rede.

"Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." Als der Rat der Volksbeauftragten von SPD und USPD am 12. November 1918 diesen Aufruf "An das deutsche Volk" richtete, war dies die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Damit war auch eine Jahrzehnte währende Auseinandersetzung entschieden, die zunächst einzelne Akteurinnen wie Hedwig Dohm, dann die Frauenstimmrechtsvereine vorangetrieben hatten. 1895 hatte die SPD die aller erste parlamentarische Initiative zur Einführung des Frauenwahlrechts in den Reichstag eingebracht und erntete dafür bei den Abgeordneten der übrigen Parteien Heiterkeit. Der Antrag wurde abgelehnt, 1906 noch einmal eingebracht und erneut abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt durften sich Frauen nicht einmal politisch betätigen. Nach der gescheiterten Märzrevolution 1848 war es ihnen fast überall in Deutschland untersagt, an politischen Versammlungen teilzunehmen oder sich zu organisieren. Ihnen wurden geistige Beschränkung und Unmündigkeit unterstellt. Sie müssten vor politischer Verführung geschützt werden, war eine weitverbreitete Meinung. Am 15. Mai 1908 fiel dann endlich das Verbot. Das Reichsvereinsgesetz gestattete Frauen fortan, sich in Parteien und politischen Vereinen zu engagieren.

Am 12. November 1918 glaubten sich die Aktivistinnen der Frauenstimmrechtsbewegung am Ziel ihrer politischen Träume. Tatsächlich waren bei den Wahlen am 19. Januar 1919 etwa 17 Millionen Frauen und 15 Millionen Männer wahlberechtigt – mit einer Wahlbeteiligung von 82,3 Prozent machten die Frauen von ihrem neuen Recht ebenso rege Gebrauch wie die Männer (82,4 Prozent) und stellten damit ihr politisches Interesse sichtbar unter Beweis. Bis heute ist das Recht zu wählen und gewählt zu werden, egal ob Frau oder Mann, eines der Fundamente unserer Demokratie und die Basis der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Im Verlag vorwärts buch ist jetzt der Band "90 Jahre Frauenwahlrecht! Eine Dokumentation" erschienen, der von der ASF-Bundesvorsitzenden Elke Ferner herausgegeben wurde. Die Beiträge von Ursula Birsl, Gisela Notz, Inge Wettig-Danielmeier und Christl Wickert zeichnen den Kampf ums Frauenwahlrecht nach, der programmatisch im 19. Jahrhundert begann. Schon 1891 hatte die SPD im Erfurter Programm das Frauenwahlrecht gefordert, das mit den ebenfalls geforderten Veränderungen des ungleichen Wahlrechts zu einem gleichen Wahlrecht für Männer und Frauen führen sollte. Das Buch berichtet von den frühen Streiterinnen für Frauenwahlrecht und Frauenrecht im Reichstag und im Bundestag, analysiert das Wahlverhalten von Frauen seit 1919 und berichtet über 20 Jahre Quote in der SPD, die die Repräsentanz von Frauen in Parteien und Parlamenten erheblich erhöht hat (ISBN 987-3-86602-222-5, vorwärts buch, 14,95 Euro, www.vorwaerts-buch.de).

 

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