Zur Buchveröffentlichung des Genossen Dr. Thilo Sarrazin

Veröffentlicht am 24.08.2010 in Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Abteilung Alt-Pankow und des SPD-Kreisverbandes Spandau Berlin, 24.08.2010 Die späten Distanzierungen Einzelner aus den Reihen der SPD anlässlich der Buchveröffentlichung des Genossen Sarrazin verwundern. Sarrazin verhält sich genauso, wie dies im seinerzeitigen rechtsförmigen Parteiordnungsverfahren beanstandet und für die Zukunft prognostiziert wurde. Weder die Kreisschiedskommission Charlottenburg-Wilmersdorf, noch die des Landesverbandes Berlin konnten in den nach Ansicht eines anerkannten Gutachters "eindeutig rassistischen" Äußerungen des Genossen Sarrazin ein Verhalten erblicken, das auch nur zu rügen sei.

Die SPD-Abteilung Alt-Pankow und der SPD-Kreisverband Spandau werden keine erneuten Parteiordnungsanträge einbringen. Wir nehmen jedoch erstaunt zur Kenntnis, dass die Parteispitze erklären lässt, es könne ein Mitglied ein neues Verfahren einleiten. Abgesehen davon, dass Mitglieder nicht antragsbefugt sind: Wenn die Parteispitze nun doch zu der Auffassung gelangt ist, dieses Verhalten sei statutenwidrig, hat sie nach eigener Pflichtbewertung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Schiedsordnung der SPD die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen, zumal bereits die Schiedskommission auf Landesebene entschieden und Sarrazin deutlich verwarnt hat. Im Übrigen sind nur die Bundes- oder Landes-Parteiführung befugt, Sofortmaßnahmen nach § 18 der Schiedsordnung der SPD auszubringen.

 

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