Update zum Antrag: Keine Immobilienverkäufe per Barzahlung

Veröffentlicht am 06.04.2021 in Abteilung

Zum Antrag unserer Abteilung 15 (beschlossen auf SPD-Bundesparteitag 2019) 

67/1/2019 Keine Immobilienverkäufe per Barzahlung

antwortet Cansel Kiziltepe, unsere Bundestagsabgeordnete für Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg-Ost: 

Wir haben uns im Herbst 2019 bereits im Rahmen der Geldwäscherichtlinie intensiv mit Immobilienkäufen auseinandergesetzt. Auch bei der Nationalen Risikoanalyse 2019 wurde der Immobiliensektor als Hochrisikosektor identifiziert. Wir hatten die Lage also auch im letzten Jahr im Blick und haben viel darüber diskutiert, u.a. auch bei Fachgesprächen mit Expert*innen. Bargeldzahlung wurde dabei nicht unbedingt als problematisch identifiziert. Vielmehr wurde von jenen das Problem in Unklarheiten bei Notar*innen, wann Vorgänge gemeldet werden müssen, gesehen. Bargeldzahlung ist darüber hinaus auch ein sensibles und vieldiskutiertes Thema. Wir haben uns deshalb im Finanzausschuss für Maßnahmen entschieden die wir für zielführender halten:
- die Verdachtsmeldepflichten für freie Berufe bei Immobilientransaktionen (insbesondere Notar*innen) wurden konkretisiert und verschärft
- besondere Probleme gab es bei ausländischen Vereinigungen, deshalb: ausländische Vereinigungen aus Drittstaaten müssen sich bei Erwerb einer Immobilie in das Transparenzregister eintragen
- die Beurkundung ist außerdem grundsätzlich untersagt, wenn keine Eintragung vorgelegt werden kann oder die Eigentümer- und Kontrollstrukturen von Gesellschaften dem Notar/der Notarin nicht eindeutig vorgelegt werden können
- das Transparenzregister wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht 
Wir haben die Wichtigkeit des Themas im Finanzausschuss aber definitiv erkannt und behalten uns vor, die Regel in Zukunft auch nochmal zu verschärfen. 

 

Homepage SPD Abteilung 15 | Kollwitzplatz, Winskiez, Kastanienallee

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