Rechtssicher durch die Corona-Krise

Veröffentlicht am 02.11.2020 in Parlament

Die Corona-Pandemie stellt eine in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie dagewesene Herausforderung dar. Durch das verantwortungsbewusste Handeln von Politik und Bevölkerung konnte im Frühjahr eine Überforderung des Gesundheitssystems verhindert werden, wie das in europäischen Nachbarländern und weltweit zu beobachten war. Dieses Verantwortungsbewusstsein ist auch in der derzeitigen Situation Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Ausbreitung des Virus. Die stark steigenden Fallzahlen zeigen uns: Es ist ernst.

Jede und jeder Einzelne muss sich an die bestehenden Regeln halten, um die unkontrollierte Ausbreitung des Virus möglichst vermeiden, zumindest aber bremsen zu können. Damit die Bereitschaft eigene Beschränkungen in Kauf zu nehmen bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehen bleibt, müssen die Schutzmaßnahmen nachvollziehbar, schlüssig und verhältnismäßig sein. Der Ruf nach klareren und einheitlicheren Regelungen sowie einer stärkeren Beteiligung der Parlamente wurde zurecht lauter. Die Entscheidungen über wesentliche Grundrechtseingriffe und die großen Linien der Corona-Politik bleiben den Parlamenten vorbehalten, wo Gesetze unter Anhörung von Sachverständigen interdisziplinär beraten, öffentlich gemeinsam mit der Opposition debattiert und am Ende amtlich begründet werden.

In einer dynamischen Pandemielage können und sollen die Parlamente natürlich nicht über jede einzelne Corona-Schutzmaßnahme eines Landes abstimmen. Auch hat das föderal aufgebaute Krisenmanagement den Vorteil, dass von den Ländern individuelle Lösungen für das Infektionsgeschehen im jeweiligen Bundesland gefunden werden können. Es bedarf jedoch konkreterer rechtlicher Rahmenbedingungen, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen ergriffen werden können – und wo Grenzen erreicht sind. Der Bundestag kann und muss diese Leitplanken im Infektionsschutzgesetz differenzierter vorgeben, als das bisher der Fall ist. Er muss außerdem mit eigenen Rechtsverordnungen für mehr Einheitlichkeit bei länderübergreifenden Fragestellungen sorgen, Begründungs- und Befristungspflichten ebenso einführen, wie Parlamentsvorbehalte und Berichtspflichten und hierdurch die Entscheidungsfindung transparenter gestalten.

Dies führt wieder zu einer klareren Trennung der Gewaltenteilung und sorgt für mehr Rechtsstaatlichkeit und Akzeptanz im Krisenmanagement. Gerade weil Corona-Schutzmaßnahmen nötig sind, müssen sie stets nachvollziehbar, schlüssig und rechtssicher sein. Die SPD-Fraktion im Abgeordentenhaus hat am 1. November ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die notwendigen Gesetzesänderungen formuliert hat, deren zeitnahe Umsetzung sie fordert.

 

Homepage Torsten Schneider, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin