Kritik an Änderungsvorschlägen zum Mobilitätsgesetz

Veröffentlicht am 21.09.2023 in Verkehr

Die CDU hat Änderungswünsche zum Mobilitätsgesetz vorgelegt und damit eine breite Debatte entfacht. Auch die SPD-Fraktion sieht die vorgeschlagenen Änderungen kritisch. Beispielsweise beim Rad- und Fußverkehr. Hier haben wir die Überprüfung der Mindestbreiten von Radwegen im Koalitionsvertrag vereinbart und uns dafür ausgesprochen, dass die örtlichen Gegebenheiten berücksichtig werden sollen. Wir haben auch festgehalten, dass dies die Ausnahme, nicht aber die Regel sein soll. Im nun vorgelegten Entwurf liest sich das völlig anders. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, dass wir Verkehrspolitik für alle Berlinerinnen und Berliner und ausdrücklich keine Klientelpolitik machen werden. Wir halten daran fest, dass wir die unterschiedlichen Verkehrsarten nicht gegeneinander ausspielen werden. Und darum wird der Entwurf, so wie jetzt vorliegt, auf gar keinen Fall ins Parlament eingebracht werden.

 

Homepage Tino Schopf

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