Kleine Schritte in die richtige Richtung

Veröffentlicht am 17.09.2021 in Verkehr

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns: Nicht jede Innovation kann automatisch unreguliert Bestand haben. Vor allem die Auswüchse, die sich im Bereich der E-Scooter und Sharing-Bikes abzeichnen, lassen die Menschen nur noch kopfschüttelnd zurück.

Man kann sich sicherlich über die neuen Mobilitätsformen freuen, muss aber auch die Probleme erkennen, die diese neuen Formen der Mobilität mit sich bringen. So werden heutzutage E-Scooter nicht selten einfach achtlos weggeworfen, Leihfahrräder stapeln sich auf dem Gehweg und Mietwagen verschärfen die Parkplatznot. Und darüber hinaus leisten sie innerhalb des S-Bahnringes aktuell keinen Beitrag, den Lärm, die Luftverschmutzung und die Staus zu verhindern.

Der sogenannte Markt wurde mehrmals von uns aufgefordert, hier Einhalt zu gebieten. Passiert ist wenig, weshalb sich nun die Politik der Sache annimmt und allgemein verbindliche Regeln in ein Gesetz gegossen hat. Nach §11a, der nun dem Berliner Straßengesetz hinzugefügt wurde, gilt das Aufstellen von Mietfahrzeugen auf öffentlichen Straßen künftig als Sondernutzung und dafür ist eine Erlaubnis nötig. Bevor diese einem oder mehreren Unternehmen erteilt wird, ist ein Vergabeverfahren durchzuführen. Die Verwaltung kann ferner bestimmen, wo die Mietfahrzeuge abgestellt werden dürfen. Die Verfahren sollen so gestaltet werden, dass Fahrzeugflotten gleichmäßig über die ganze Stadt verteilt und die Angebote über den S-Bahn-Ring hinaus in die Außenbezirke gebracht werden.

 

Homepage Tino Schopf