In einem Antrag fordert die Fraktion das Bezirksamt auf, Lösungsvorschläge für die Vermeidung von "Langzeitwahlplakatierungen" zu suchen. Der Antrag wurde einstimmig von der BVV beschlossen.
In einem Antrag fordert die Fraktion das Bezirksamt auf, Lösungsvorschläge für die Vermeidung von "Langzeitwahlplakatierungen" zu suchen. Der Antrag wurde einstimmig von der BVV beschlossen.
Wahlplakatierung - saubere Laternen nach der Wahl
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit Verfahren anderer Berliner Bezirke zur Entfernung der Wahlplakatierung und zur Sicherung von Forderungen aus Ersatzvornahmen auch in Pankow angewendet werden können.
Der BVV ist hierüber ein schriftlicher Bericht zur ihrer 7. Tagung vorzulegen.
Begründung:
Bei zurückliegenden Wahlen, zuletzt bei den Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen 2006 sowie bei den Bundestagswahlen 2005, konnte beobachtet werden, dass die Wahlplakate auch noch Wochen nach dem Wahlsonntag an den Laternen hingen. Selbst heute sind noch plakative Überreste früherer Wahlen im Bezirkzu sehen. Der in den Richtlinien des Senats zu den §§ 10 und 11 des Berliner Straßengesetzes vorgegebene Zeitraum für die Aufstellung von Werbetafeln im Zusammenhang mit Wahlen („nur in der Zeit von frühestens sieben Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag“) wird damit im Bezirk Pankow deutlich überschritten.
In anderen Berliner Bezirken hat man, zur besseren Handhabung des Problems, Verfahren entwickelt, mit denen sichergestellt werden soll, dass nach dem Wahltag die Plakate rasch wieder entfernt werden. So macht das Bezirksamt Neukölln die Wahlplakatierung von einer Sondernutzungserlaubnis abhängig, die nur unter der Voraussetzung erteilt wird, dass vorher eine finanzielle Sicherheit geleistet wird. Erst bei fristgemäßer und vollständiger Abräumung der Wahlplakatierung wird diese Sicherheit wieder zurückgezahlt; diese Nebenbestimmung ist Bestandteil des Bescheids. Bei Nichteinhaltung wird die Sicherheitsleistung mit den Kosten der Ersatzvornahme aufgerechnet, die für die Bezahlung der Rechnung der beauftragten Firma, die die Wahlplakate abgeräumt hat, entstanden sind. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf kümmert sich das Bezirksamt um die Überreste des Wahlkampfes, indem es nach Ablauf der Frist die Laternen im Wege der Ersatzvornahme beräumen lässt.
In der Antwort auf die Kleinen Anfrage Nr. 11 (VI. Wahlperiode) hat das Bezirksamt bestätigt, dass bei den letzten beiden Wahlen im Bezirk die Frist zur Abräumung der Wahlplakatierung von den Parteien nicht eingehalten wurde. Dennoch wurde auf die Durchführung von Ersatzvornahmen verzichtet. Ein Problem scheint zu sein, dass das Bezirksamt bei einer Ersatzvornahme in finanzielle Vorleistung treten muss, ehe es sich das Geld bei den Verantwortlichen zurückholt. Deshalb wurde wohl in der Vergangenheit von dem Verfahren der Ersatzvornahme Abstand genommen. Jedenfalls bezeichnet das Bezirksamt, laut Beantwortung der Kleinen Anfrage, die Verwaltungskosten für Feststellung, Aufforderung, Recherche nach Verantwortlichen sowie Kontrolle der Beräumung als „nicht unerheblich“, kann sie aber nicht beziffern. Würde man es böse formulieren, könnte man sagen, dass Parteien, die ihre Plakate nicht abhängen, auch nichts zu befürchten haben, während die Parteien, die ihre Plakate abhängen, sich im Grunde umsonst mühen. Es besteht also zumindest Anlass, das bisher praktizierte Verfahren zur Disposition zu stellen. Dem trägt der vorliegende Antrag Rechnung, der einen Prüf-Auftrag darstellt.
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