Endlich – es ist geschafft! - Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz ist verabschiedet

Veröffentlicht am 20.12.2010 in Integration

Von Rainer-Michael Lehmann Am 09.12.2010 wurde durch uns als Parlament das Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet. Damit ist Berlin das erste Bundesland, das ein solches Gesetz besitzt. Eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund soll damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Mit diesem Gesetz soll auch für alle politischen Handlungsfelder das Prinzip der interkulturellen Öffnung von Verwaltungen und sozialen Diensten gesetzlich festgeschrieben werden. Somit kann dieses Gesetz nur ein Querschnittsgesetz sein. Sehr erfrischend finde ich, dass dieses Gesetz ein sogenanntes Haltbarkeitsdatum besitzt, es beschreibt nämlich, für welchen Personenkreis es Anwendung findet.

Im Zuge der Diskussionen um die Begriffsbestimmung, ob hier bis zur 3. Generation von Einwanderern die Zuständigkeit greift, entschied man sich, es für die 1. und 2. Generation zu begrenzen. Die Stelle des Landesintegrationsbeauftragten wird gestärkt, wie auch die der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die zukünftig bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben rechtzeitig vor Beschlussfassungen, soweit diese Fragen der Integration und Partizipation betreffen, bei anderen Verwaltungen mit einbezogen werden müssen. Nicht alle Berliner Bezirke haben bisher Integrationsbeauftragte, so Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf, weil man dort der Meinung ist, dass kein Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wurde im Gesetz festgelegt, dass in den Berliner Bezirken Integrationsausschüsse zu bilden sind. Diese haben die Aufgabe, sich mit den im Gesetz genannten Kernthemen zu befassen. Hierbei liegt allerdings die Gefahr, dass in den Bezirken, die bisher schon gut funktionierende und arbeitende Integrationsbeiräte haben, aufgrund der dann neuen Doppelstruktur über eine Abschaffung der Beiräte nachgedacht werden könnte – dies wäre meines Erachtens aber kontraproduktiv für den weiteren Weg der Integration und Partizipation! In der Anhörung der Vereine und Verbände im zuständigen Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales wurde ganz klar, dass im Vorfeld zu diesem Gesetz es leider wieder einmal verabsäumt wurde, alle mit ins Boot zu holen. Leider fanden zu wenige Abstimmungen mit den Expertinnen und Experten vor Ort statt. Das haben auch wir als SPD kritisch in der Diskussion angemerkt. In Berlin leben Menschen aus mehr als 180 Ländern zusammen. Etwa ein Viertel der Berlinerinnen und Berliner hat eine Einwanderungsgeschichte. Diese kulturelle Vielfalt ist Stärke und Chance zugleich, um das Zusammenleben in unserer Stadt gemeinsam zu gestalten. Dafür brauchen wir die Teilhabe möglichst vieler Berlinerinnen und Berliner, unabhängig von Herkunft, Pass, Alter, Lebensweise oder sozialem Status. Integration ist ein Prozess der gegenseitigen Anerkennung und Veränderung. Er lässt sich nicht gesetzlich verordnen, aber er lässt sich gesetzlich mitgestalten. Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Teilhabe und Demokratie in unserer Stadt. Es wurde unter dem Applaus der Migrantenorganisationen, die an diesem Tag im Berliner Abgeordnetenhaus waren, mehrheitlich beschlossen. Endlich – es ist geschafft, nun muss es umgesetzt werden. Euer Rainer-Michael

 

Homepage Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD Pankow

Nächste Termine

AG60plus: Mitgliederversammlung
24.04.2024, 15:00 Uhr

Quasselstube, Romain-Rolland-Straße 138, 13089 Berlin

AK Stadtentwicklung
24.04.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

Fraktionsraum der SPD in der BVV Pankow

Jahresplanung
24.04.2024, 19:00 Uhr

Kreisgeschäftsstelle der SPD Pankow (Berliner Straße 30, 13189 Berlin)


Alle Termine

Jetzt in die SPD!

Spende an SPD Pankow

Melde rechte Vorfälle

Wir auf Facebook

Wir auf Instagram