
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Fahrzeuge, die über Plattformen wie Uber und Bolt vermittelt werden, müssen nach einer Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Mit dem Urteil gab der BGH einer Kölner Taxigenossenschaft Recht. Das Gericht sieht die Regelung als verfassungskonform an. Ich begrüße die klare Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. Nun gilt es regelmäßig Kontrollen durchzuführen und Verstöße konsequent zu ahnden. Um nun auch den fortwährenden Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb zu unterbinden, hilft nur ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen. Hier ist nun die Verkehrssenatorin gefordert. Das Urteil ist da und die Zeit der Ausreden ist vorbei. Ich will jetzt Taten sehen.





