Besonnenheit statt Notstand – für eine kritische Evaluation der Corona-Maßnahmen

Veröffentlicht am 18.04.2020 in Politik

(Meinungsbeitrag) Die Corona-Krise hält nun schon seit mehreren Wochen an. In allen Bundesländern wurden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus – idR per Rechtsverordnung – geregelt. Da zu erwarten ist, dass die Krise und die Notwendig der staatlichen Regulierung menschlichen Verhaltens zur Eindämmung des Virus noch andauert, müssen wir die bisher getroffenen Maßnahmen einer kritischen Evaluation unterwerfen.

I.

Wir bestreiten nicht, dass freiheitsbeschneidende Maßnahmen notwendig sind, um das Virus einzudämmen. Das Virus bleibt auch nach mehreren Wochen noch gefährlich und wir müssen unbedingt verhindern, dass infolge des Virus unser Gesundheitssystem über seine Kapazität hinaus belastet wird, und bestenfalls erreichen, dass eine Ausbreitung des Virus so gut wie möglich gehemmt wird, bis ein Impfstoff gefunden wird.

II.

Über Grundrechtseingriffe muss das Parlament entscheiden. Es gilt: Je intensiver die mit der Rechtsverordnung verbundenen Grundrechtseingriffe sind, desto detaillierter muss das Parlament sie in einem formellen Gesetz vorsehen. Die meisten Rechtsverordnungen verweisen auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Ermächtigungsgrundlage; in Frage kommen außerdem die Katastrophenschutzgesetze der Länder als Ermächtigungsgrundlage. Obwohl der Bundestag erst am 27. März zuletzt das IfSG geändert hat, ist die darin enthaltene Verordnungsermächtigung jedoch nur sehr allgemein und insofern zu unbestimmt gehalten.

III.

Die Eingriffe müssen verhältnismäßig sein. Es erschließt uns nicht, warum von, soweit uns erkennbar, allen Bundesländern ein generelles Versammlungsverbot praktiziert wird, unter das selbst Versammlungen und teilweise sogar politische Einzelaktionen fallen, die unter infektionstechnischen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden und deren Durchführung epidemiologisch nicht zu beanstanden sind. Gerade in Bezug auf die Versammlungsfreiheit, die für das demokratische Staatswesen schlechthin konstituierend ist, ist eine faktische Aufhebung derselben nicht hinnehmbar. Wenn für die in Lagern auf Lesbos und anderswo eingepferchten Geflüchteten, die ohne Wasser und ohne hygienische Mittel allein gelassen werden, demonstriert werden soll, dann muss die Demonstration jetzt stattfinden und nicht in zwei bis acht Monaten, wenn die Pandemie vorbei ist, die Maßnahmen aufgehoben und die in Moria gefangenen Geflüchteten unter Umständen nicht mehr am Leben sind.

IV.

Mit Besorgnis betrachten wir die Überwachungsphantasien, die nicht nur der Jugendverband gewordene Klassenfeind in Gestalt ihres Vorsitzenden Tilman Kuban, der jüngst eine sich automatisch installierende Überwachungsapp forderte, hegt und pflegt. Ebenso besorgniserregend sind allein auf Einschüchterung gerichtete Maßnahmen wie der Tiefflug von Polizeihubschraubern über öffentlichen Parks. Ein milderes und angemessenes Mittel zur Verfolgung von Infektionswegen hingegen wäre eine öffentlich angebotene App, deren Installation freiwillig geschieht.

V.

Die politische Linke wird auch nachdem die Krise vorbei ist und die meisten Maßnahmen wieder zurückgenommen sind, noch erheblich mit den in der Krise getroffenen Grundrechtseingriffen in Ausmaßen, die alle bisher gekannten in der Bundesrepublik übersteigen, zu kämpfen haben. Sowohl der „Notstands“-Diskurs als auch der Umstand, dass nun die Möglichkeit bewiesen ist, generelle Versammlungsverbote zu verhängen und Menschen in kleinsten Zusammentreffen zu überwachen, bergen die Gefahr, dass die Forderung nach solchen, nun im rechtspolitischen Diskurs verankerten Maßnahmen bei politischen Anlässen laut wird.

 

Homepage Jusos Pankow

Jetzt in die SPD!

Spende an SPD Pankow

Melde rechte Vorfälle

Wir auf Facebook

Wir auf Instagram