Rot-Rot-Grün trifft finanzielle Vorsorge in der Coronakrise

Wir haben uns als Koalitionsfraktionen in den Beratungen für den 2. Nachtragshaushalt 2020 auf nachstehende Ergänzungen verständigt und setzen damit ein klares Signal der Solidarität in Krisenzeiten.

 

Über die Vorschläge des Senats hinaus wird die Koalition beschließen:

  1. Angesichts des erneuten Lockdowns stellt die rot-rot-grüne Koalition durch eine zusätzliche Kreditaufnahme 500 Millionen Euro für die Fortführung bisheriger sowie weitere Hilfen zur Verfügung. Neben gezielten Hilfen für Wirtschaft und Kultur, mit denen Lücken in den Bundeshilfen gefüllt werden und auf besondere Berliner Bedürfnisse eingegangen werden kann, sollen zum Beispiel Familien mit besonderen Betreuungsbedarfen unterstützt werden.
  2. Zudem werden weitere Corona-bedingte Finanzierungsbedarfe etwa bei der Kältehilfe, für die Schutz- und medizinische Ausrüstung von Polizei und Feuerwehr, Hilfen für Kinos und im Kulturbereich u.a. finanziert.
  3. Angesichts der nach wie vor bestehenden Ungewissheit hinsichtlich der finanziellen Folgen der Pandemie fordern wir den Senat auf, bei weiteren Einnahmeausfällen, coronabedingten Mehrbedarfen oder Zuschussbedarfen bei Landesunternehmen einen weiteren Nachtragshaushalt vorzulegen und ggf. eine weitere Kreditaufnahme zu beantragen.
  4. Die rot-rot-grüne Koalition ist sich einig, dass sie Berlin nicht in die Krise hineinsparen wird. Deshalb bleiben wir bei den Grundsatzentscheidungen, die wir zur Struktur der Kreditaufnahme, der Neutralstellung der Bezirkshaushalte und der Sicherung von Haushaltsresten in einer Rücklage mit dem 1. Nachtragshaushalt getroffen haben.
  5. Darüber hinaus steuern wir mit dem 2. Nachtragshaushalt in folgenden Bereichen nach: Wir sichern die Fortführung des Semestertickets, machen den*die beschlossene*n Polizei und Bürgerbeauftragte*n mit einer Grundausstattung handlungsfähig und stellen Verpflichtungsermächtigungen für Verkehrsinvestitionen, die Digitalisierung der Schule und den Kitaausbau zur Verfügung. Wir sichern zudem die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes in Milieuschutzgebieten, indem wir Haushaltsmittel bereitstellen.
 
Nachtragshaushalt beschlossen

Das Abgeordnetenhaus hat sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt, welches u.a. den Mittelstand mit ausreichend Liquidität versorgen soll. Die Kernpunkte lauten wie folgt:

1. Das Land Berlin wird Kredite in Höhe von sechs Mrd. Euro aufnehmen und diese ab 2023 über einen Zeitraum von 27 Jahre tilgen.

2. Es gibt keine Corona-bedingten Kürzungen von Haushaltsansätzen oder politische Vertagungen von Projekten der Regierungskoalition.

3. Dem Senat stehen nunmehr 500 Mio. Euro an Soforthilfen für Familien- und Wirtschaftsförderung  zur Verfügung.

4. Es gibt keine Corona-bedingten Einsparungen in den bezirklichen Haushalten.

5. Gerade in der Krise zeigt sich die Bedeutung von Unternehmen der Daseinsvorsorge in Landeseigentum. Sie sollen in der Krise mit gutem Beispiel voran gehen und die Vertragspartner, die durch die Krise wirtschaftlich in Not geraten, bei der Bewältigung unterstützen, indem sie z.B. gewerbliche MieterInnen entlasten).

 

... und für die Liebhaberinnen und Liebhaber von Zahlen, bitte hier klicken.

 
Hauptstadtzulage

Diese Woche wurden einige Gesetzesvorlagen ins Abgeordnetenhaus eingebracht. U.a. ist vorgesehen, für ca. 125.000 Beschäftigte der Berliner Verwaltung eine monatliche Zusatzzahlung in Höhe von 150,- Euro, die sogenannte „Hauptstadtzulage“ zu zahlen. Diese Zulage ist eine wichtige Geste und eine Frage der Wertschätzung als Zeichen der Anerkennung für Geleistetes gegenüber den Mitarbeitern. Die 150,- Euro sind ebenfalls mit einem steuerfreien Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg verrechenbar.

 
Cansel Kiziltepe über den sogenannten ´Steuerzahlergedenktag`



Alljährlich ruft der ´Bund der Steuerzahler´ den sogenannten Steuerzahlergedenktag aus.

Unsere Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe klärt gemeinsam mit Michael Schrodi, MdB und Norbert Walter-Borjans darüber auf, dass der im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragene Interessenverband hierbei nachweislich mit falschen Zahlen operiert, um ein völlig falsches Bild von Steuern zu zeichnen und damit die Legitimität von Steuern zu untergraben.

„Anstatt generell eine Reduzierung der Steuerlast zu fordern, sollte besser diskutiert werden, warum der Produktionsfaktor Arbeit stärker besteuert wird als der Faktor Kapital. Spitzeneinkommen durch Kapitalanlagen sollten nicht länger gegenüber Einkommen aus Arbeit begünstigt werden.“


 
Nachtragshaushalt beschlossen - Mehr Geld für Investitionen, neues Personal und soziale Zwecke

Einen entsprechenden Nachtragshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 beschloss das Abgeordnetenhaus am Donnerstag, 13. Dezember.

  • Charité und Vivantes: Masseure, Therapeuten und Physiologen, die in Tochtergesellschaften ausgelagert sind, sollen zurück in die Tarifbindung.
  • Spielplätze: Für die Sanierung von Spielplätzen stehen weitere 25 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Grundstücke: Weitere 50 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um Rücklagen für das Vorkaufsrecht bilden zu können.
  • Parks: Weitere 25 Millionen Euro sollen für die Parkanlagen ausgegeben werden. Auch die Trinkwasserbrunnen sollen ausgebaut werden.
  • Digitalisierung: Mit 300 Millionen Euro soll die Digitalisierungsstrategie finanziell unterstützt werden, unter anderem die Kapitalausstattung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ).
  • Bäderbetriebe: 60 Millionen Euro sollen zusätzlich für die Sanierung und die Ausdehnung der Öffnungszeiten bei den Bäderbetrieben ausgegeben werden.
  • Feuerwehr: 30 Millionen Euro, pro Jahr 10 Millionen, soll die Feuerwehr bekommen, unter anderem für mehr Löschfahrzeuge.

Insgesamt sind im neuen Haushalt nun Ausgaben von 29,35 Milliarden Euro für 2018 und von 30,02 Milliarden Euro für 2019 vorgesehen. Für den Abbau des 58 Milliarden Euro umfassenden Schuldenbergs sind in beiden Jahren 1,15 Milliarden Euro eingeplant.

 

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